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Bahnhofareal Wettingen erhält neues Gesicht

4. Juni 2019
Das heute mehrheitlich gewerblich genutzte Bahnhofareal soll zu einem durchmischten und attraktiven neuen Quartier von Wettingen entwickelt werden. Der hierfür notwendige Gestaltungsplan wurde auf Basis der zahlreichen Mitwirkungseingaben weiterentwickelt und liegt nun öffentlich auf.

In einem seit 2010 andauernden kooperativen Planungsprozess hat sich die Gemeinde mit den Grundeigentümern SBB Immobilien, Die Schweizerische Post, Debrunner Acifer AG und Lägern-Plastic AG darauf verständigt, dem Bahnhofareal ein neues Gesicht zu geben. Die zentralen Eckwerte des städtebaulichen Konzepts werden mittels einer Teiländerung der Nutzungsplanung sowie eines Gestaltungsplans eigentümerverbindlich festgelegt.

Der Gemeinderat informierte am 21. August 2018 anlässlich des Starts der öffentlichen Mitwirkung im Detail über die Planungsentwürfe. Während der Mitwirkungsfrist gingen 45 Mitwirkungseingaben mit insgesamt 189 Einzelanträgen oder Stellungnahmen ein, was das hohe Interesse an dieser für die Gemeinde zentralen Planung zeigt. Zentrale Themenkreise betrafen jene Fragen, welche die Bevölkerung bei Gebietsentwicklungen stets besonders interessieren, nämlich die bauliche Dichte, der Verkehr, die Freiräume und Umweltaspekte wie Lärm, Energie oder Ökologie. Ein bahnhofspezifisches Thema stellte die Funktionsfähigkeit der Drehscheibe dar.

Am grundsätzlichen Städtebaukonzept hält der Gemeinderat fest. Dieses ging aus einer städtebaulichen Ideenkonkurrenz als Bestvariante hervor und wurde in einem mehrjährigen Prozess unter stetem Beizug von externen Fachleuten der Denkmalpflege und Architektur optimiert. Im Regelwerk des Gestaltungsplans werden neu jedoch mehr Spielräume eröffnet, damit in der Projektierungsphase Bauherrschaften wie auch die Gemeinde als qualitätssichernde Instanz noch stärker auf spezifische Nachbarschaftssituationen und die Forderung nach ausgedehnteren Grünräumen eingehen können.

Bezüglich der Freiräume zeigt das Richtkonzept exemplarisch auf, wie sich rund um den Kindergarten im Baubereich I.A/I.B ein attraktiver, ausgedehnter Freiraum aufspannen lässt. Bei der Drehscheibe wird der öffentlich zugängliche Freiraum von jeglichen Verkehrsfunktionen befreit, womit im Zusammenspiel mit den historischen Bauten künftig ein attraktiver Freiraum entstehen kann. Der im Rahmen der Mitwirkung überarbeitete Gestaltungsplan erlaubt zudem die Weiterführung der Funktionsfähigkeit der Drehscheibe. Damit sind die historischen Dampflokomotivfahrten auch in Zukunft möglich.

Verkehrlich von besonderer Bedeutung ist die neu eingeführte verbindliche Obergrenze für die Parkierung des Individualverkehrs. Damit wird die Verkehrserzeugung aus dem Gebiet beschränkt. Im Gegenzug wird eine Erhöhung der Velo-Abstellplätze am Bahnhof von 500 auf 600 festgesetzt.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesen und vielen weiteren kleineren Anpassungen die Qualität des Gestaltungsplans nochmals verbessert zu haben und dankt allen Mitwirkenden für ihr Engagement zugunsten des künftigen Bahnhofquartiers. Gemeindeammann Roland Kuster: "Für die Gemeinde eröffnet sich mit der Bahnhofplanung die einmalige Chance, eine Innenentwicklung an bester Lage zum ÖV vorzunehmen."

In Ergänzung zu den Planungsinstrumenten verpflichten sich die Grundeigentümer auf vertraglicher Basis, im Sinne des Mehrwertausgleichs die Erstellung der öffentlichen Räume und Infrastrukturen, das heisst insbesondere der Strassenräume, Plätze, öffentlich zugänglichen Freiräume und des Kindergartens, vollumfänglich zu übernehmen. Damit wird der abgeschöpfte Mehrwert direkt wieder ins Gebiet reinvestiert. Dadurch profitieren letztendlich alle: die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner und die im Gebiet Arbeitenden, das angrenzende Quartier, die Pendler, die Bauherrschaften wie auch die Bevölkerung von Wettingen, die alle an der hohen Wohn- und Arbeitsplatzqualität, attraktiven öffentlichen Räumen und ausgezeichneten Infrastrukturen teilhaben können.

Einwendungsverfahren gestartet

Nun folgt der nächste Verfahrensschritt, die öffentliche Auflage der Planungsentwürfe. Hier können sich - im Gegensatz zur abgeschlossenen öffentlichen Mitwirkung - nur noch Betroffene mit schutzwürdigen eigenen Interessen einbringen, indem sie während der Auflagefrist Einwendung erheben. Die öffentliche Auflage dauert vom 3. Juni bis zum 2. Juli 2019. Eine Informationsveranstaltung ist am 3. Juni 2019 um 18 Uhr festgesetzt. Das gesamte Dossier kann auf der Bau- und Planungsabteilung oder unter www.wettingen.ch/entwicklungsplanung eingesehen werden.

Zugehörige Objekte

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2019.06.03_Prasentation_Medienkonferenz.pdf Download 0 2019.06.03_Prasentation_Medienkonferenz.pdf
Visu_Freiraum_Drehscheibe_190523.pdf Download 1 Visu_Freiraum_Drehscheibe_190523.pdf
Visu_Innenhof_Kindergarten_190523.pdf Download 2 Visu_Innenhof_Kindergarten_190523.pdf
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