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Bestattungs- und Friedhofreglement wird angepasst

19. August 2019

Die zentrale Revision betrifft die klare Regelung und rechtliche Grundlage betreffend Übernahme der Todesfallkosten durch die nächsten Angehörigen.

Gleichzeitig können weitere Punkte angepasst werden, die sich aus der Anwendung des Bestattungs- und Friedhofreglements ergeben haben, so dass eine Totalrevision des Reglements gerechtfertigt ist.

Bis anhin waren die Bestattungszeiten auf den Vormittag beschränkt. Es fanden von Montag bis Freitag um 09.30 Uhr und um 11.00 Uhr Abdankungen und Beisetzungen statt. Die neue Formulierung lässt es offen, die Bestattungszei­ten auf den Nachmittag auszuweiten. Damit wird einem Bedürfnis in der Bevölkerung Rechnung getragen.

In Abstimmung mit der kantonalen Bestattungsverordnung soll die Grabesruhe von 25 auf 20 Jahre verkürzt werden.

Schliesslich werden im Sinne der Entschlackung verschiedene Bestimmungen in die Richtlinien für Grabfelder und Grabmäler übertragen.

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