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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen

Leuchtstofflampen enthalten ca. 10 bis 50 mg Quecksilber und Polychlorierte Biphenyle (PCB). Gelangen diese Stoffe in den natürlichen Kreislauf, wird die Umwelt unnötig stark belastet. Aus diesem Grunde ist eine Entsorgung mit dem Hauskehricht umweltschädigend und zu verhindern. Seit 1. August 2005 fallen Leuchtmittel und Leuchten unter die Verordnung betreffend die Rückgabe und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Ab diesem Datum werden die Hersteller und Importeure für diese Gerätekategorien eine vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) erheben und abrechnen. Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das, dass ausgediente Leuchten und Lampen kostenlos den Verkaufsstellen oder der offiziellen Annahmestelle in der Gemeinde Wettingen Stiftung Wendepunkt, Klosterstrasse 40 (Lageplan) zurück gegeben werden können. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) oder der Stiftung SENS eRecycling.

Tipps

  • Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Energiespralampen, Hochdruck-Entladungslampen gehören nicht in den Kehricht. Sie sind dem Fachhandel oder einer offiziellen Abgabestelle für Elektro- und Elektronikschrott zurückzugeben.
  • Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Wichtig

  • Allgebrauchsglühlampen und Halogenglühlampen sind unbedenklich und können über den Hauskehricht entsorgt werden. Sie unterstehen nicht der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG). Eine Abgabe auch dieses Lampentyps über den Fachhandel oder über die offizielle Abgabestelle für Elektro- und Elektronikschrott, ist jedoch ebenfalls möglich.

Gebühren

Entgegennahme teilweise gegen Bezahlung

Sammelstellen

Produkte

Energiesparlampen; Entladungslampen; Fluoreszenzlampen; Halogen-Metalldampflampen; Leuchtstofflampen; Leuchtstoffröhren; Neonröhren; Quecksilberdampflampen; Sparlampen; Stromsparlampen; UV-Lampen
Monogramm Leuchtstoffröhren
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