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Tierkadaver

In der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) wird, gestützt auf das Tierseuchengesetz, die Entsorgung von Kadavern und tierischen Abfällen geregelt. Zusammenfassend gelten folgende Vorschriften:

Einzelne, kleine Haustiere bis zu einem Gewicht von 10 kg dürfen auf Privatgrund vergraben werden oder können über die kommunale Kadaversammelstelle, verpackt in einen Plastiksack, der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Der kommunalen Kadaversammelstelle beim Werkhof können tote Tiere bis zu einem Gewicht von 50 kg zugeführt werden. Ist eine würdevolle Verabschiedung und Trauerbegleitung gewünscht, bieten nachfolgend aufgeführte Institutionen Unterstützung an:

Tierkrematorium Seon AG,  5703 Seon
Tierkrematorium Schafisheim GmbH, 5503 Schafisheim

Tote Tiere ab 50 kg bis 200 kg sind direkt der Regionalen Kadaversammelstelle Baden-Dättwil zu zuführen.

Grosstiere über 200 kg müssen zwingend durch die Entsorgungsfirma GZM AG in Lyss direkt ab Hof abgeholt werden (Tel. 032 387 47 87 oder Pikett 032 384 33 33).

Für weiterführende oder ergänzende Auskünfte wird auf die Webseite des Kantons, Departement Gesundheit und Soziales, Tierkörper-Entsorgung verwiesen.

Gebühren

kostenlos

Sammelstellen

Standort
01. Werkhof

Produkte

Kadaver; Tierkadaver; Tierkörper (Kleintiere)
Monogramm für Tierkadaver
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