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Bewilligung für Strassenreklamen

Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und anderen Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw. die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden.

Grundsätzlich bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen einer strassenverkehrsrechtlichen Bewilligung. Sofern es sich bei der betreffenden Strassenreklame um eine neue Baute handelt, ist zudem eine Baubewilligung erforderlich. Als rechtliche Grundlage dienen verkehrsrechtliche wie auch baurechtliche Vorschriften des Bundesrechts wie auch des kantonalen Rechts. Bei Gesuchen an Kantons- und Nationalstrassen, sowie für weitere nützliche Informationen verweisen wir auf die Webseite des Kantons, Strassenreklamen. Als Kantonsstrassen sind in Wettingen die Landstrasse, Alb. Zwyssigstrasse und die Schwimmbadstrasse ausgeschieden. Weitere Infos finden Sie auf dem Merkblatt "Vollzugsrichtlinie zur Aussenwerbung".

Bei Gesuchsstellung an einer Gemeindestrasse bitten wir Sie, das nachfolgende Dokument herunterzuladen, auszufüllen und an die Bau- und Planungsabteilung einzusenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Gebührentarife finden Sie im Gebührenreglement der Gemeinde Wettingen

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