Meldung Mieterwechsel
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Vermietermeldungen Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Über folgenden Link können Sie Ein- und Auszugsmeldungen online eingegeben: Ein- /Auszugszmeldungen
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