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Betreibungsregisterauszug

Gemäss Art. 8a SchKG erhält jeder Auskünfte aus dem Betreibungs- oder Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann oder den eigenen Auszug anfordert.

Persönlicher Registerauszug:
Gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und  Barzahlung von Fr. 17.00 erhalten Sie am Schalter umgehend einen Betreibungsregisterauszug. 

Auskunft über Drittpersonen:
Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge) an das Betreibungsamt senden und ein frankiertes Rückantwortcouvert beilegen. Die Auskunft wird schriftlich mit der Gebührenrechnung zugestellt.

Preis


Fr. 17.00 (bei Abholung am Schalter; nur gegen Barzahlung)
Fr. 18.00 (Online per Kreditkarte)

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