Alimentenbevorschussung
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Frauen- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernimmt die Gemeinde Wettingen für Sie das Inkasso.
Grundlage dazu ist ein rechtskräftiges Urteil (Trennungs-/Scheidungsurteil) resp. ein von der Vormundschaftsbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag.
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter "i".
Online-Dienste
Publikationen