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Altlasten

Wir prüfen im Rahmen des Baubewilligungsverfahren grundsätzlich jedes Baugesuch bezüglich der Altlastenfrage. Liegen Hinweise oder ein konkreter Verdacht auf eine Schadstoffbelastung vor, muss der Bauherr, respektive der Inhaber oder die Inhaberin, entsprechende Abklärungen veranlassen. Die Abklärungen sind frühzeitig, wenn immer möglich bereits in der Planungsphase anzugehen, da die Ergebnisse bereits im Bauprojekt berücksichtigt werden müssen.

Die eigentliche Altlastenbehörde ist die Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau. Die Gemeinde ist aber die erste Anlaufstelle. Nach intensiven Erhebungsarbeiten durch die kantonalen Fachstellen, ist der Kataster der belasteten Standort (KbS) online abrufbar. Der Kataster umfasst rund 2'500 Ablagerungstandorte. Weitere Informationen rund um die Altlastenfrage erhalten Sie zudem unter www.kataster-aargau.ch.

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