Kopfzeile

Inhalt

Alimentenbevorschussung

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Ehegatten- und Kinderalimente sowie Familienzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernimmt die Gemeinde Wettingen für Sie das Inkasso.

Grundlage dazu ist ein vollstreckbarer Rechtstitel (Urteil / Entscheid) resp. ein genehmigter Unterhaltsvertrag.

Bitte beachten Sie auch die Informationen des Kantonalen Sozialdienstes

Zugehörige Objekte

  • print