Arbeitslosigkeit - Anmeldung
Arbeitslos! Wie geht es weiter? Habe ich Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenkasse? Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Meldung beim Gemeindearbeitsamt! Melden Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, an dem Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnortes. Pflichten des Versicherten Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Auf der Homepage des RAV finden Sie viele Informationen und Dienstleistungen. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) ebenso wie die Abeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wird sehr gut beschrieben in der Homepage www.viavia.ch unter dem Begriff "Ratgeber". |