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Arbeitslosigkeit - Anmeldung

Zuständiges Amt:Gemeindearbeitsamt

Arbeitslos! Wie geht es weiter?
Habe ich Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenkasse?

Ja, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • in der Schweiz wohnhaft sind
  • ganz oder teilweise arbeitslos sind
  • einen anrechenbaren Arbeitsausfall erleiden
  • die obligatorische Schulzeit zurückgelegt haben
  • weder das ordentliche Rentenalter der AHV erreicht haben noch eine Altersrente der AHV beziehen
  • die Beitragszeit erfüllt haben oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind.
  • vermittlungsfähig sind

Meldung beim Gemeindearbeitsamt!
Melden Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, an dem Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnortes.

Pflichten des Versicherten
Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen.

Auf der Homepage des RAV finden Sie viele Informationen und Dienstleistungen.

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) ebenso wie die Abeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wird sehr gut beschrieben in der Homepage www.viavia.ch unter dem Begriff "Ratgeber".

Verantwortlich Telefon Preis
Gemeindearbeitsamt 056 437 74 18 gratis

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