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Bestattungen

Zuständiges Amt:Bestattungsamt

Erdbestattung oder Kremation

Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind Bestattungswünsche schriftlich oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in dieser Frage. Die Bestattung oder die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Überführung des Verstorbenen wird durch das Bestattungsamt veranlasst. Bei Kremationen ist eine Aufbahrung im Krematorium möglich. Bei einer Erdbestattung ist dies im Friedhof Brunnenwiese möglich.


Wichtige weitere Vorkehrungen im Todesfall

  • Das Bestattungsamt Wettingen ist auch an Wochenenden sowie über Feiertage über den Pikett-Dienst (Tel 056 437 77 77) erreichbar.
  • Benachrichtigung der nächsten Angehörigen
  • Verfassen, Aufgabe und Versand der Todesanzeige (Erst nach Absprache des Beisetzungstermins)
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse)
  • Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen
  • Mitteilung an Krankenkasse
  • Reservation von Restaurationslokalitäten für Leidmahl, evtl. von Parkplätzen
  • Erledigung höchstpersönlicher Angelegenheiten des/der Verstorbenen


Anordnung für die Bestattung

Sie können schon im Voraus alles Nötige für die Beisetzung regeln. Das ausführliche Formular wird beim Bestattungsamt deponiert. Formulare können hier geladen oder beim Bestattungsamt bezogen werden.


Grabwahl

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:
  • Erdbestattungs- oder Urnengrab
  • Gemeinschaftsgrab
  • Keine Beisetzung der Urne


Gemeinschaftsgrab beim "Engel"

Die Urne kann auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden.


Abdankung

Die Abdankungsfeiern finden in der Friedhofkirche Brunnenwiese statt. Es ist auch möglich auf eine offizielle Feier zu verzichten und lediglich am Grab eine Besinnung zu halten. Das Datum legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Abdankungsfeiern beginnen jeweils für Erdbestattungen um 9.30 Uhr und für Urnenbestattungen um 11.00 Uhr. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer/in die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist Ihnen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben.


Bestattungsanzeige

Das Bestattungsamt erstellt die Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Auch sämtliche gemeindeinternen Stellen werden vom Bestattungsamt direkt informiert. (Steueramt, Einwohnerkontrolle, Gemeindepolizei, AHV-Zweigstelle, Inventuramt etc.) Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.


Finanzielles

Die zu erwartenden Kosten ersehen Sie aus dem Friedhofreglement oder dem Anhang des Friedhofreglementes.


Grabunterhalt

Ein Grabunterhaltsvertrag kann beim Bestattungsamt nach Ihren Wünschen geregelt werden.


Nachlassinventar

Nach einem Todesfall ist ein Nachlassinventar zu erstellen. Dazu werden Sie vom Inventaramt aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Todesscheine

Im Verkehr mit Behörden, Banken und v.a. Versicherungen wird vielfach ein Todesschein verlangt. Dieser ist von den Angehörigen beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen (Kosten: Fr. 25.00).

Verantwortlich Telefon
Bestattungsamt 056 437 72 10

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Bestattungs- und Friedhofreglement     (Link)
Bestattungsverfügung     (pdf, 39.3 kB)
Gesuch um Bewilligung eines Grabmales     (pdf, 28.0 kB)
Grabfond     (pdf, 25.8 kB)
Richtlinien für Grabfelder und Grabmäler     (Link)


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