Bestattungen
Erdbestattung oder Kremation Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind Bestattungswünsche schriftlich oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in dieser Frage. Die Bestattung oder die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Überführung des Verstorbenen wird durch das Bestattungsamt veranlasst. Bei Kremationen ist eine Aufbahrung im Krematorium möglich. Bei einer Erdbestattung ist dies im Friedhof Brunnenwiese möglich. Wichtige weitere Vorkehrungen im Todesfall
Anordnung für die Bestattung Sie können schon im Voraus alles Nötige für die Beisetzung regeln. Das ausführliche Formular wird beim Bestattungsamt deponiert. Formulare können hier geladen oder beim Bestattungsamt bezogen werden. Grabwahl Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:
![]() Gemeinschaftsgrab beim "Engel" Die Urne kann auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden. Abdankung Die Abdankungsfeiern finden in der Friedhofkirche Brunnenwiese statt. Es ist auch möglich auf eine offizielle Feier zu verzichten und lediglich am Grab eine Besinnung zu halten. Das Datum legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Abdankungsfeiern beginnen jeweils für Erdbestattungen um 9.30 Uhr und für Urnenbestattungen um 11.00 Uhr. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer/in die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist Ihnen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben. Bestattungsanzeige Das Bestattungsamt erstellt die Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Auch sämtliche gemeindeinternen Stellen werden vom Bestattungsamt direkt informiert. (Steueramt, Einwohnerkontrolle, Gemeindepolizei, AHV-Zweigstelle, Inventuramt etc.) Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen. Finanzielles Die zu erwartenden Kosten ersehen Sie aus dem Friedhofreglement oder dem Anhang des Friedhofreglementes. Grabunterhalt Ein Grabunterhaltsvertrag kann beim Bestattungsamt nach Ihren Wünschen geregelt werden. Nachlassinventar Nach einem Todesfall ist ein Nachlassinventar zu erstellen. Dazu werden Sie vom Inventaramt aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Todesscheine Im Verkehr mit Behörden, Banken und v.a. Versicherungen wird vielfach ein Todesschein verlangt. Dieser ist von den Angehörigen beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen (Kosten: Fr. 25.00).
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