Seit dem Jahr 2004 verfügt Wettingen über eine Kulturkommission. Die 11 Mitglieder der paritätisch zusammengesetzten Kommission vertreten die verschiedenen Kultursparten sowie die politischen Parteien. Die Kommission spricht Kulturförderbeiträge, berät den Gemeinderat und vertritt die übergeordneten Kulturinteressen der Gemeinde.
Mitglieder der Kulturkommission Die Kulturkommission behandelt Gesuche aufgrund der Richtlinien zur Kulturförderung. Die Kommission tagt mindestens viermal jährlich. Einmalige Gesuche müssen den untenstehenden Richtlinien entsprechen und auf folgende ordentliche Termine eingereicht werden: - 28. Februar
- 31. Mai
- 31. August
- 31. Oktober
Die Gesuche sollten digital oder in Papierform in vierfacher Kopie eingereicht werden und nicht geheftet sein (Büroklammern sind zulässig). Sie müssen nebst den üblichen Unterlagen ein Budget und einen Finanzierungsplan enthalten. Gesuche sind zuhanden der Kulturkommission direkt an das Kultursekretariat am Lindenplatz, Dorfstr. 47, 5430 Wettingen zu schicken oder per Mail an kultur@wettingen.ch. Gesuche für wiederkehrende Beiträge müssen bis 15. Mai eingereicht werden (Budgetierung). Es wurden in den letzten Jahren folgende Förderbeiträge gesprochen:
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| Hier finden Sie die Richtlinien zur Kulturförderung: Richtlinien_Kulturfrderung.doc (133.1 kB) |