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Dringliches Postulat der CVP-Fraktion vom 9. September 2004 betreffend Kinderhort "Chinderhuus Spatzenäscht" und Bericht zum Gesamtkonzept familienergänzende Kinderbetreuung

Nummer
2004-2334
Geschäftsart
Dringliches Postulat
Datum
9. September 2004
Beschreibung
Für den Fortbestand des Kinderhortes "Chinderhuus Spatzenäscht" soll der Gemeinderat - sofern tatsächlich notwendig - geeignete Möglichkeiten prüfen, welche den weiteren Betrieb des Kinderhortes ermöglichen, allenfalls einen einmaligen Betrag zusprechen. Gleichzeitig erwarten wir vom Gemeinderat, dass er jetzt, nach Abschluss der 2-jährigen Pilotphase, ein Gesamtkonzept zum Thema familienergänzende Kinderbetreuung vorlegt.

Begründung / Feststellung

Das "Chinderhuus Spatzenäscht" ist mit der Kinderkrippe mit einem Leistungsvertrag der Poolgemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen eingebunden. Im "Spatzenäscht" werden sowohl eine Kinderkrippe wie aber auch ein Kinderhort (für welchen kein Leistungsvertrag besteht) betrieben.

Kinderkrippe: Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum Kindergartenalter. Momentan befinden sich 30 Kinder und 7 Babys in den 3 Gruppen "Koala" / "Panda" und "Frösche".

Kinderhort: Kinder ab Eintritt in die erste Klasse bis vollendete 5. Klasse. Momentan befinden sich 14 Kinder in dem Hort.

Das "Chinderhuus Spatzenäscht" ist einzigartig mit diesem Betrieb. Die Kinder können von der Krippe in den Hort wechseln ohne örtliche Trennung. Das heisst, dass sie in gewohnter Umgebung und mit denselben Betreuungspersonen aufwachsen können.

Finanziert wird das Chinderhuus durch den Leistungsvertrag der Poolgemeinden, sowie Elternbeiträge bei der Krippe und durch Spenden und Elternbeiträge beim Hort. Die Elterbeiträge variieren je nach steuerbarem Einkommen, zwischen Fr. 550.00 und Fr. 1'400.00!

Weil nun sehr viele Kinder von der Krippe in den Hort wechseln, für welchen eben kein Leis-tungsvertrag besteht, wird das "Chinderhuus Spatzenäscht" in finanzielle Schwierigkeiten gelangen und muss allenfalls das Angebot des Hortes gänzlich aufgeben.

Was bei einer Schliessung mit diesen Kindern geschieht, ist noch nicht absehbar. Es muss jedoch im Interesse der Gemeinde liegen, diese Situation nicht eintreffen zu lassen und somit präventiv einzuwirken.

Das Ziel einer Krippe und eines Hortes muss primär bei der Betreuung der Kinder von finanziell schwächeren Einkommenspersonen liegen und nur sekundär einkommensstarke Eltern unterstützen. Das Chinderhuus erfüllt zum Glück genau diese Grundhaltung.

Es soll nicht von der Grundhaltung und Begründung abgewichen werden, wie sie bereits in der Einwohnerratssitzung vom 27. Juni 2002 seitens der CVP, SVP und FDP festgehalten wurde. Der Eigenfinanzierungsgrad des "Spatzenäscht" soll hoch gehalten werden; es kann sich also höchstens um einen einmaligen Beitrag im Sinne einer Überbrückungshilfe handeln, sofern notwendig und ausgewiesen.

Gleichzeitig wird der geplante Bericht zum Gesamtkonzept der familienergänzenden Kinderbetreuung erwartet. Der Einwohnerrat soll sich nach Abschluss der 2-jährigen Pilotphase damit auseinandersetzen können, was in Zukunft, in welcher Form unterstützt werden soll und was nicht.
Fraktion
Fraktion die Mitte-EVP

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