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Motion Leo Scherer vom 24. Juni 1999 betreffend gleiche und leistungsbezogene Beiträge an verschiedene Institutionen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung

Nummer
1999-0041
Geschäftsart
Motion
Datum
24. Juni 1999
Verfasser/Beteiligte
Scherer Kleiner Leo (Verfasser/-in)
Beschreibung
Die Situation heute

Die Kinderkrippe Spatzenäscht existiert seit 25 Jahren. Das Jahresbudget beläuft sich auf rund Fr. 340'000.--; 1995 wurde der Gemeindebeitrag von Fr. 85'000.-- auf Fr. 95'000.-- aufgestockt. Daneben erhält das Spatzenäscht weitere namhafte Beiträge (u.a. von den Kirchgemeinden) von rund Fr. 37'000.--. Die Elternbeiträge bewegen sich im Bereich von Fr. 160'000.-- bis Fr. 185'000.-- (48 bis 55% des Gesamtaufwandes). Die Tarife sind nach Einkommen der Eltern oder Alleinerziehenden abgestuft (Fr. 550.-- bis Fr. 1'100.--/ Mt je nach Bruttoeinkommen von Fr. 55'000.-- bis Fr. 110'000.--/Jahr). Das Spatzenäscht bietet 25 Krippenplätze an und war in den letzten Jahren meistens voll ausgelastet. Daneben werden gelegentlich auch einige Hortkinder betreut. Träger ist ein Verein.

Das Chinderschlössli wurde 1994 eröffnet und hat sich in den bald fünf Betriebsjahren neben den Spatzenäscht gut etabliert. Das Jahresbudget beläuft sich auf rund Fr. 104'000.-- bis Fr. 113'000.--. Dem Chinderschlössli wird ein gemeindeeigenes Haus kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Sachleistung dürfte etwa einem Wert von Fr. 18'000.--. entsprechen. Darüber hinaus erhielt das Chinderschlössli einen Startbeitrag von Fr. 20'000.-- sowie einmal einen ausserordentlichen Gemeindebeitrag von Fr. 2'500.--. Die Elternbeiträge bewegen sich im Bereich von Fr. 88'000.-- bis Fr. 103'000.--. (85 bis 91% des Gesamtaufwandes). Die Tarife sind nicht einkommensabhängig abgestuft. Das Chinderschlössli bietet folgende Betreuungsarten an: Krippe (Fr. 900.--/Mt.), Hort (Fr. 600.--/Mt.), Mittagstisch (Fr. 300.--/Mt.), stundenweise Betreuung, nach Absprache (Fr. 8.--/Std.) sowie Spielgruppe (Fr. 95.--/Mt. für einen Vormittag). Es werden in den verschiedenen Betreuungsarten insgesamt 12 bis 14 Kinder pro Tag bzw. rund 40 Kinder pro Woche betreut werden. Träger ist ebenfalls ein Verein.

Daneben richtet die Gemeinde auch einen regelmässigen Beitrag von Fr. 10'000.-- an die Kinderkrippe Baden aus. Diese betreut im Gegensatz zu den in Wettingen ansässigen Institutionen auch Säuglinge, darunter auch eine von Jahr zu Jahr schwankende Anzahl, deren Eltern in Wettingen wohnhaft sind. Auch hier bildet ein Verein die Trägerschaft.

Schliesslich existiert in Wettingen seit 1988 auch noch der Kinderhort Swiss Child Land mit 20 Betreuungsplätzen. Es handelt sich um eine private Institution, die keine Beiträge der öffentlichen Hand erhält, sondern selbsttragend ist. Für einen Betreuungsplatz zahlen die Eltern Fr. 1'130.--/Mt.
Aus dieser gedrängten Übersicht ist leicht herauszulesen, dass die verschiedenen Institutionen sehr ungleich mit Beiträgen bedacht werden. Ergibt sich beim Spatzenäscht ein Beitrag pro betreutes Kind von rund Fr. 3'800.-- jährlich, wird das Chinderschlössli ledig-lich mit Fr. 1'300 bis Fr. 1'400 pro betreutes Kind unterstützt. Bei der Kinderkrippe Baden lautet die Vergleichszahl Fr 1'400.-- ( 1996) bis Fr. 10'000.-- (1998). Das Swiss Child Ca-re kommt ganz ohne öffentliche Gelder aus, muss dafür aber für das gleiche Angebot (Hort) rund doppelt so hohe Monatsbeiträge verlangen wie die öffentlich unterstützten Institutionen.

Neuordnung der Beitragsausrichtung dringend nötig
Diese Ungleichbehandlung ist nicht länger haltbar. Es ist an der Zeit, die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an Institutionen für die ausserhäusliche Kinderbetreuung neu zu ordnen.

Diese sollte nach folgenden Grundsätzen geschehen:

  • Beiträge werden nach transparenten Beitragansätzen ausgerichtet, die für alle Institutionen gelten.

  • Bei den Beitragsansätzen wird berücksichtigt, in weichem Masse eine Institution durch sozial abgestufte Tarife beiträgt, Sozialausgaben zu vermeiden, indem auch einkommensschwachen Eltern oder Alleinerziehenden eine Erwerbsarbeit ermöglicht wird.

  • Anstelle der bisherigen Pauschalbeiträge werden leistungsbezogene Beiträge nach Massgabe der effektiv erbrachten Betreuungsleistungen in den verschiedenen Betreuungsarten ausgerichtet.

  • Die Beiträge sollen einerseits so hoch sein, dass den Institutionen bei guter Belegung das finanzielle Überleben möglich ist, andererseits aber weiterhin ein Anreiz bleibt, mit Elternbeiträgen, Spenden und Sponsorenbeiträgen den Kostendeckungsgrad hoch zu halten oder zu verbessern.

Das Hauptziel dieses Vorstosses ist es, die Beiträge nach transparenten Ansätzen für alle Institutionen gleich zu gestalten und damit kalkulierbar zu machen. Allein die Tatsache, dass neben dem Spatzenäscht mit dem Chinderschlössli eine neue Institution entstehen und sich behaupten konnte, weist aber darauf hin, dass der Bedarf nach ausserhäuslichen Kinderbetreuungsplätzen aufgrund von gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Weiter ist zu bedenken, dass neu auch das private Swiss Child Land Beiträge zugute haben wird, sofern und soweit von ihm erbrachte Betreuungsleistungen gemäss den neu zu schaffenden Beitragsansätzen dazu berechtigen. Es wird deshalb auch nötig sein, das bisherige gesamthafte Beitragsvolumen zu überprüfen und nötigenfalls aufzustocken. Der Gemeinderat wird gebeten, entsprechende vertiefte Abklärungen zu machen und darzulegen, wie gross das Beitragsvolumen gemäss den obigen Grundsätzen sein müsste, und entsprechend Antrag zu stellen.

Um zu vermeiden, dass wegen eines falschen Beitragsautomatismus bei der ausser-häuslichen Kinderbetreuung Überkapazitäten entstehen, die nur ungenügend ausgelastet werden können, gleichwohl aber mit öffentlichen Geldern finanziert werden müssen, sollen nicht die Betreuungsplätze als solche für die Beitragsbemessung massgebend sein, sondern die effektiv erbrachten Betreuungsleistungen. Es soll aber auch von der bisherigen Praxis der Pauschalbeiträge Abschied genommen werden. Damit wird ebenfalls nicht die effektiv erbrachte Leistung honoriert. Pauschalbeiträge sind unflexibel, wie sich am Beispiel des Beitrages an die Kinderkrippe Baden zeigt, und sie bevorzugen bereits länger etablierte Institutionen in nicht mehr haltbarer Weise.

Bei der Festlegung der Beitragssätze ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Institutionen unterschiedliche Gebührenordnungen haben. Während die einen mit fixen Gebühren arbeiten, stufen sie andere nach dem Einkommen der Eltern ab. Das macht sozial betrachtet durchaus Sinn, können doch gerade Eltern oder Alleinerziehende der tieferen Einkommensschichten sich einen Krippenplatz oftmals nur dann leisten, wenn sie einen reduzierten Sozialtarif bekommen. Auf der andern Seite ermöglicht ihnen aber erst dies, überhaupt einer Erwerbsarbeit nachzugehen und nicht vollends vom Sozialamt abhängig zu werden. Die Beitragssätze sollten daher so festgelegt werden, dass sich damit Sozialausgaben vermeiden lassen. Andererseits muss aber auch darauf geachtet werden, dass die einzelnen Institutionen einen angemessenen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge und / oder Sponsorenbeiträge sowie Vereinsbeiträge erreichen.

Text:

1.
Der Gemeinderat wird eingeladen, die finanzielle Unterstützung der verschiedenen Institutionen der äusserhäuslichen Kinderbetreuung nach folgenden Grundsätzen neu zu ordnen:

1.1
Die verschiedenen Institutionen erhalten Beiträge nach Beitragsansätzen, welche für alle gleich sind. Für Institutionen ausserhalb der Gemeinde gilt dies nur, wenn die Institutionen in der Gemeinde eine entsprechende Betreuungsart nicht anbieten.

1.2
Die Beiträge werden leistungsbezogen ausgerichtet, richten sich somit nach den effektiv erbrachten Betreuungsleistungen.

1.3
Die Ansätze für die Bemessung der Beiträge sind (differenziert nach den Betreuungsarten) so festzulegen, dass der Gemeindehaushalt vorderhand im Wesentlichen nicht stärker belastet wird als dies im Rechnungsjahr 1998 aufgrund der bereits ausgerichteten Beiträge insgesamt der Fall war.

2.
Falls der Gemeinderat aufgrund einer vertieften Abklärung zum Schluss kommen sollte, dass die derzeitigen Beiträge für einen finanziell gesunden Weiterbetrieb der existierenden Institutionen nicht ausreichen, wird er eingeladen, darüber Bericht zu erstatten und einen Antrag zur Erhöhung des Beitragsvolumens zu stellen.
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