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Interpellation Marie Louise Reinert-Brügger vom 12. Mai 2011 betreffend Längsparkierung an der Landstrasse

Nummer
2011-0746
Geschäftsart
Interpellation
Datum
12. Mai 2012
Verfasser/Beteiligte
Reinert Marie Louise (Verfasser/-in)
Beschreibung
Der Gemeinderat wird ersucht folgende Fragenstellungen zu prüfen:

In der Kreditvorlage für die Strassenerneuerung Bahnhofstrasse (Abstimmungsunterlagen für den 15. Mai 2011) ist die Rede von einem Merkblatt des Kantons betreffend Längsparkierung an Kantonsstrassen.
Diesem Merkblatt RM. TV.022 gemäss (Seite 1) sind für Längsparkierungen auf Strassen mit einer Durchgangsfrequenz ab ca. 10'000 Fz/Tag weitergehende Untersuchungen notwendig.

1. Wie gross ist das Verkehrsaufkommen an der Landstrasse?
2. Falls es höher ist: Sind diese „weitergehenden Untersuchungen“ vorgenommen worden?

Im selben kantonalen Merkblatt RM. TV.022 Seite 3 heisst es:
„Der Radverkehr soll nicht durch aussteigende Personen gefährdet werden. Nur wenn die Platzverhältnisse für einen Zwischenstreifen zwischen Fahrbahn und Parkfeld ausreichen, kann eine Parkierung bei Strecken mit grösserem Radverkehrsaufkommen, entlang kantonaler Radrouten oder bei markierten Radstreifen erstellt werden.“

Für die Parkierung an Strecken mit grösserem Radverkehrsaufkommen ist also die Längsparkierung nur unter der Bedingung zulässig, dass die Platzverhältnisse für einen Zwischenstreifen zwischen Fahrbahn und Parkplatz ausreichen.

3. Warum sind an der Landstrasse beidseitig Längsparkierungsplätze ohne diese Zwischenstreifen, obwohl das Radverkehrsaufkommen „grösser“ ist und die Platzverhältnisse ausreichen?

4. Wann werden die Längsparkplätze an der Landstrasse mit einem markierten Sicherheitsstreifen von der Fahrbahn abgetrennt, so dass der vorgeschriebene 50 cm-Sicherheitsstreifen (im Merkblatt „Zwischenstreifen“) vorhanden ist? Eine schraffierte Markierung dieses Sicherheitsstreifens würde für die Parkierer und Parkiererinnen noch deutlicher und für die Velofahrenden noch sicherer.

5. Wann werden die Velostreifen auf der Landstrasse markiert? Gutes Beispiel ist die Schartenstrasse.

Je dichter eine Verkehrsfläche genutzt wird, umso hektischer wird das Leben darauf. Die Leitidee von der Koexistenz aller Verkehrsteilnehmenden geht von der eher unrealistischen Vorstellung aus, es hätten alle die gleich langen Waffen. Dem ist nicht so. Unfälle und Fast-Unfälle zeigen: Diese Idee ist überholt.

6. Warum werden die kantonalen Richtlinien hier nicht erfüllt, wo es sich doch bei der Landstrasse um eine Kantonsstrasse handelt?

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Name
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Datum Sitzung
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