Allgemeines Die Sportanlagen dienen vorwiegend dem Sport und der sportlichen Freizeitbetätigung der Bevölkerung. Über eine andere Nutzung entscheidet der Gemeinderat. Die Sportanlagen werden an ortsansässige und auswärtige Interessenten vermietet, wobei ortsansässige Interessenten in der Regel den Vorrang haben.
Die Anlagen sind am Karfreitag, Ostersonntag, Bettag und 25. Dezember für jegliche Sportanlässe gesperrt.
Zuständigkeit für die Vermietung Die Turn- und Sportvereinigung TSV erstellt für die
Sportanlagen die Belegungspläne der Hallen und Rasenplätze, wo nötig in Absprache mit der Schulpflege.
Die Bau- und Planungsabteilung ist verantwortlich für den Unterhalt der gesamten Anlagen, soweit nicht anderweitige Regelungen mit den Benützergruppen getroffen werden.
Benützung der Sportanlagen (Rasenspielplätze und Trainingsfelder) Die Sportanlagen können auf Gesuch hin für einen einzelnen Anlass oder dauernd benützt werden. Gesuche um regelmässige Benützung sind jährlich bis am 31. Januar der Turn- und Sportvereinigung TSV einzureichen.
Belegungsgesuche für besondere Veranstaltungen sind zwei Monate im Voraus an die Turn- und Sportvereinigung TSV zu richten.
Benützungsgebühren pro Spielfeld (Kreuzzelg und Scharten) A) Wettinger Vereine und Organisationen
für Spiele, Wettkämpfe und andere Anlässe mit Eintrittspreisen
Fr. 100.00 pro ½ Tag, Fr. 200.00 pro Tag
Für Trainings, Spiele, Wettkämpfe und andere Anlässe ohne Eintrittspreise, stehen die Plätze gratis zur Verfügung.
B) Auswärtige Sportvereine
Fr. 200.00 pro ½ Tag, Fr. 400.00 pro Tag
C) Die Kontrolle über gebührenpflichtige Anlässe obliegt den Aufsichtsorganen.
Kontaktadressen: Turn- und Sportvereinigung TSV Franz-Beat Schwere
Dianastrasse 11 b, 5430 Wettingen
Telefon 056 427 30 16, Email:
franz-beat.schwere@credit-suisse.com Sportkommission Gemeinderätin Antoinette Eckert
Rathaus, Alberich Zwyssigstrasse 76, 5430 Wettingen