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Kindes- und Erwachsenenschutzdienst

Der Kinder- und Erwachsenenschutzdienst betreut Erwachsene und Kinder, für die eine Beistandschaft (Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeitstandschaft) gemäss neuem Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz besteht.

Diese Massnahmen werden vom Familiengericht (Bezirksgericht) angeordnet. Das Familiengericht nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt, in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Gemeinden, die erforderlichen Abklärungen durch.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

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