Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Der Kinder- und Erwachsenenschutzdienst betreut Erwachsene und Kinder, für die eine Beistandschaft (Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeitstandschaft) gemäss neuem Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz besteht.
Diese Massnahmen werden vom Familiengericht (Bezirksgericht) angeordnet. Das Familiengericht nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt, in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Gemeinden, die erforderlichen Abklärungen durch.
Kontakt
Kindes- und ErwachsenenschutzdienstLandstrasse 89
5430 Wettingen
Tel. 056 437 74 00
KESR-Koordinationsperson@wettingen.ch
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten finden Sie hier.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|