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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei welchem Amt kann ich Zivilstandsdokumente bestellen?Nach oben
Für Registerauszüge wie Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesschein, Familienausweis, Heimatschein, Personenstandsausweis usw. wenden sie sich an
Zivilstandsamt.
Gibt es in Wettingen Sozialwohnungen?Nach oben
In Wettingen gibt es keine Sozialwohnungen.
Die Gemeinde ist nicht in der Lage, Fragen nach freien und günstigen Wohnungen zu beantworten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Immobilienverwaltungen oder z.B. über ein <LINK http://service.azonline.ch/rubriken/immo/wettingen.ch/index.cfm?type=M>Internetportal</LINK.
Ich möchte gerne das Bürgerrecht von Wettingen erwerben. Wie muss ich vorgehen?Nach oben
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei Wettingen.
Mein Reisepass und/oder meine Identitätskarte sind abgelaufen. Was muss ich tun ?Nach oben
Eine Verlängerung der alten Ausweise ist nicht mehr möglich. Für die Neuausstellung von Ausweisen wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle. Weitere Auskünfte erhalten Sie hier.
Wie komme ich zu einem AHV-Ausweis?Nach oben
Der AHV-Ausweis muss bei der Gemeindezweigstelle SVA im Rathaus über das Formular Nr. 318.260 bestellt werden.
Wie muss ich vorgehen, um mein Kind anerkennen zu können?Nach oben
Die Kindesanerkennung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich meinen Namen ändern möchte?Nach oben
Ordentliche Namensänderung

Wiederannahme des früheren Namens innerhalb eines Jahres nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung. Zuständig ist jedes Zivilstandsamt der Schweiz.
Wie müssen wir vorgehen, um ein Kind adoptieren zu können?Nach oben
Bei Wohnsitz im Kanton Aargau erhalten Sie hier weitere Informationen.
Wo erhalte ich eine Erbgangsurkunde?Nach oben
Für die Ausfertigung einer Erbgangsurkunde wenden Sie sich an das Inventuramt.
Wo kann ich die Trennung / Scheidung beantragen?Nach oben
Das Zivilstandsamt ist nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Gericht (Bezirksgericht Baden).
Wo kann ich Dokumente/Kopien oder meine Unterschrift beglaubigen lassen?Nach oben
Für Beglaubigungen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.
Ich benötige eine amtliche Bescheinigung, dass ich in Wettingen angemeldet bin. Wo erhalte ich diese?Nach oben
Die Niederlassungs- resp. Wohnsitzbescheinigung ist bei der Einwohnerkontrolle erhältlich. Hier gelangen Sie direkt zur entsprechenden Dienstleistung.
Kann ich meinen Umzug innerhalb Wettingen per Internet melden ?Nach oben
Alle Informationen für das Melden eines Umzugs erhalten Sie hier.
Wo bekomme ich ein HandlungsfähigkeitszeugnisNach oben
Für die Ausfertigung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.
Wo erhalte ich ein Leumundszeugnis?Nach oben
Für die Ausfertigung eines Leumundszeugnisses wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.
An welchen Standorten in Wettingen befinden sich Mobilfunkantennen?Nach oben
Die Standorte der erstellten und zur Zeit in Planung stehenden Mobilfunkanlagen, sowie weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Muss bei einem Neubau ein Schutzraum erstellt werden?Nach oben
Aufgrund neuer Gesetzgebung und der Schutzplatzbilanz wurde das gesamte Gemeindegebiet, mit Ausnahme der vier abgelegenen Gemeindeteile Chlosterschür, Eigi, Herteren und Tigelmoos/Mooshof ab 1. Januar 2007 vom obligatorischen Schutzraumbau befreit. Für die Bauherrschaft besteht nun eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Bau eines Schutzraumes oder der Ersatzabgabe. Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen hier.
Wo bekomme ich eine Katasterplankopie (Grundbuchkatasterplan Mst. 1:500)?Nach oben
Rechtsverbindliche Katasterplankopien müssen beim Grundbuchgeometer bezogen werden. Die Adresse lautet: Grundbuchgeometer, Beat Steinmann, Bahnhofstrasse 40, 5400, Baden. Tel. 056 222 96 51. Link zum Bezirksgeometer finden Sie hier.
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?Nach oben
Grundbuchauszüge können auf dem Grundbauchamt bezogen werden. Die Adresse lautet: Grundbuchamt Baden, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden. Tel. 056 200 09 40. Link zum Grundbuchamt finden sie hier.
Ich möchte das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Wie muss ich vorgehen?Nach oben
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei Ihres Wohnortes oder entnehmen Sie hier weitere Informationen.
Wo erhalte ich ein Erbenverzeichnis?Nach oben
Für die Ausfertigung eines Erbenverzeichnisses wenden Sie sich an das Inventuramt.
Wo muss ich einen Todesfall meldenNach oben
Für die Bestattung ist das Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des Wohnortes der verstorbenen Person zuständig.
Erhalten wir einen Beitrag an die Schulzahnarztkosten?Nach oben
Wenn Ihr Kind sich in zahnärztliche Behandlung begeben muss, ist es möglich, dass die Gemeinde einen Beitrag an die Schulzahnpflegekosten leistet. Die Rechnung oder der Kostenvoranschlag muss mit Tarif 3.1 Taxpunkte berechnet sein.
Füllen Sie bitte das "Gesuch um Beteiligung an Schulzahnpflegekosten" aus und melden Sie sich damit auf der Sozialabteilung.
Gibt es ein Merkblatt zur Mutterschaftsentschädigung?Nach oben
Ja, es kann hier eingesehen werden.
Wie hoch ist das Existenzminimum?Nach oben
Wir unterscheiden zwischen dem betreibungsrechtlichen und dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum.
Das sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt*, der Miete (gemäss Mietzinsrichtlinien der Gemeinde) und den Krankenkassenprämien (Grundversicherung).
*Der Grundbedarf für den Lebenunterhalt umfasst alle notwendigen Lebenshaltungskosten und setzt sich zusammen aus
  • dem nach Haushaltsgrösse abgestuften Grundbedarf I für den Lebensunterhalt,
  • dem Zuschlag zum Grundbedarf I
  • dem regional differenzierten Grundbedarf II für den Lebensunterhalt.
Der Grundbedarf für den Lebenunterhalt umfasst die folgenden Ausgabepositionen:
  • Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten
  • Laufende Haushaltsführung (Reinigung/Instandhaltung von Kleidern und Wohnung) inkl. Kehrichtgebühren
  • Kleine Haushaltsgegenstände
  • Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z.B. selbst gekaufte Medikamente)
  • Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)
  • Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Post)
  • Unterhaltung und Bildung (z.B. Konzession Radio/TV, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
  • Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)
  • Persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial)
  • Auswärts eingenommene Getränke
  • Übriges /z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)
Wie läuft das Anmeldeprozedere zu einer Leistung der Invalidenversicherung ab?Nach oben
Die Informationsstelle AHV/IV hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung das Merkblatt 4.06 herausgegeben
Wie hoch sind die Steuerfüsse in Wettingen?Nach oben
Die Steuerfüsse sind hier ersichtlich.
Wie erhalten wir das Ehefähigkeitszeugnis, damit wir im Ausland heiraten können?Nach oben
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Weitere Informationen sind hier erhältlich.
Wir möchten gerne im Ausland heiraten. Welche Dokumente benötigen wir dazu?Nach oben
Bitte setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Schweizer Vertretung in Verbindung.
Wir möchten in der Schweiz heiraten. Wie müssen wir vorgehen?Nach oben
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig. Weitere Informationen sind hier erhältlich.
Wir möchten nicht beim Zivilstandsamt unseres Wohnortes heiraten. Ist dies möglich?Nach oben
Ja; zur Ehevorbereitung und Trauung erhalten Sie hier weitere Informationen.
Besitzt Wettingen eine kostenpflichtige Grünabfuhr?Nach oben
Die Grünabfuhr ist seit 1. Januar 1996 gebührenpflichtig und wird in der Regel mit einer Jahresvignette pro Grüncontainer bezahlt. Die detaillierten Gebührenansätze und weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Werden in Wettingen Kehrichtsackgebühren erhoben?Nach oben
Seit 1. April 1990 werden die Kosten der Abfallentsorgung verursachtergerecht abgegolten. Dazu gehört auch die Kehrichtsackgebühr. Eine Übersicht sämtlicher Abfallgebühren erhalten Sie hier auf einen Blick.
Wie und wo kann Sperrgut entsorgt werden?Nach oben
Sperrgut kann jeden Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr beim Entsorgungsplatz Untere Geisswies entsorgt werden. Sperrgut kann aber auch an den Kehrichtabfuhrtagen, Dienstag oder Donnerstag, an die Strasse gestellt werden. Das Sperrgut muss brennbar sein und eine Gebührenmarke tragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wieso bezahlt man eine jährliche Kehrichtgrundgebühr wenn bereits Sackgebühren erhoben werden?Nach oben
Mit der jährlichen Grundgebühr werden allgemein anfallende Kosten und Kosten für die zur Verfügung stehende Infrastruktur gedeckt. Darunter fallen die Aufwändungen der dezentralen Sammelstellen und des Entsorgungsplatzes Untere Geisswies. Ebenso entstehen Kosten für die Entsorgung von Altpapier, Weissblech, Aluminium etc.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich das Stimmmaterial nicht erhalten habe ?Nach oben
Für den Versand der Stimmunterlagen ist die Einwohnerkontrolle zuständig. [Einwohnerkontrolle]
Ich habe etwas verloren oder gefunden. Was tun ?Nach oben
Für verlorene oder aufgefundene Gegenstände können Sie sich an das Fundbüro der Gemeinde wenden. Hier erhalten Sie genauere Auskunft.
Wann habe ich den nächsten Militärdienst zu absolvieren?Nach oben
Die Daten können im militärischen Aufgebotstableau abgerufen werden. hier
Wann/Wo kann das obligatorische Schiessprogramm absolviert werden?Nach oben
Die Schiessdaten können jeweils ab März/April abgerufen werden. hier


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