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Passausstellung

Pass 10 sowie Kombiangebot (Pass10 und Identitätskarte)

Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) zu beantragen (via Internet oder telefonisch).
Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Merkblatt oder unter:

Webseite des Bundes
oder
Tel. 062 835 19 28

Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden).

Anschliessend wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen bio-metrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift). Möchten Sie trotzdem ein eigenes Foto verwenden, muss dies den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen und in digitaler Form beigebracht werden (USB-Stick, gängiges Betriebssystem, in einem separaten Ordner und in genügender Auflösung). Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto aufgrund von Bundesvorgaben nicht reduziert werden.

Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Passamt zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard).

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.

Bild eines Passes

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