Geschäftsreglement des Einwohnerrates; Änderung Art. 33 Abs. 3
- Nummer
- 2011-0127
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 10. März 2011
- Beschreibung
- Die Protokollführung im Einwohnerrat ist seit Anbeginn Aufgabe des Gemeindeschreibers oder der Gemeindeschreiber-Stv. Die Aufzeichnung der Ratssitzungen erfolgt über zehn Mikrophone, welche in Serie geschaltet sind und auf dem Diktiergerät der Gemeindeschreiber-Stv. zusammengeführt werden. Die einzelnen Mikrophone sind dabei gleichzeitig offen, so dass sämtliche Geräusche aufgezeichnet werden. Die Qualität der Aufnahme ist schlecht, das Abhören der Tonaufzeichnung sehr mühsam.
Mit der heutigen Lösung werden nur die Wortmeldungen des Präsidenten über die Lautsprecheranlage verstärkt. Die Voten der Ratsmitglieder werden nicht verstärkt. Demzufolge ist die Verständlichkeit, insbesondere auf der Tribüne, nicht immer gegeben.
Aufgrund der schlechten Aufnahmequalität und Verständlichkeit im Saal hat der Gemeinderat beschlossen, dem Einwohnerrat mit dem Voranschlag 2011 die Anschaffung einer neuen Tonanlage zu beantragen.
Am 21. Oktober 2010 hat der Einwohnerrat mit dem Voranschlag 2011 unter Konto 090.311.00 einen Budgetkredit von Fr. 10'100.00 für die Anschaffung einer neuen Tonanlage für die Aufzeichnung der Einwohnerratssitzungen genehmigt.
Zugehörige Objekte
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Geschaftsreglement_Einwohnerrat.pdf | Download | 0 | Geschaftsreglement_Einwohnerrat.pdf |
Datum | Sitzung |
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