Kopfzeile

Inhalt

Motion vom 15. März 2012 von Kirsten Ernst, Bernadette Müller, Leo Scherer, Christian Wassmer, Patrick Neuenschwander, Thomas Meier betreffend Familienfreundliches Wettingen – Gutschein-System für die Förderung der Kinder und ihrer Eltern

Nummer
2012-0315
Geschäftsart
Motion
Datum
15. März 2012
Verfasser/Beteiligte
Ernst-Röth Kirsten (Verfasser/-in), Scherer Kleiner Leo (Verfasser/-in), Wassmer-Biland Christian (Verfasser/-in)
Thomas Meier (Verfasser/in)
Bernadette Müller (Verfasser/in)
Patrick Neuenschwander (Verfasser/in)
Beschreibung
Der Gemeinderat wird beauftragt, dass bis spätestens auf den Beginn des Schuljahres 2013/2014 ein Gutschein-System für die Förderung der Kinder und ihrer Eltern eingeführt wird, welches nach folgenden Grundsätzen ausgestaltet ist:

Kriterium gleichberechtigt: Kinder und deren Eltern haben Anspruch auf eine gleichwertige Menge von Gutscheinen unabhängig davon, ob Eltern ihre Kinder selber betreuen oder fremd betreuen lassen. Unter Gleichwertigkeit ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass zwischen dem finanziellen Aufwand, welcher der Gemeinde netto entsteht, und der damit abgegoltenen Betreuungs- und Beschäftigungszeit für die Kinder ein vernünftiges und nachvollziehbares Verhältnis bestehen soll.

Kriterium kein Bargeld: Die Gutscheine werden persönlich auf jedes einzelne Kind bezogen und können nur für Leistungen eingelöst werden, welche unmittelbar diesem Kind zu gute kommen. Sie sind nicht in Bargeld konvertierbar.

Leistungen im weit gefächerten Strauss von Angeboten können sein:
- die umfassenden Fremd-Betreuungsangebote, für deren Bereitstellung die Gemeinde gemäss Postulat CVP und Volksinitiative spätestens per Schuljahr 2013/2014 sorgen muss;
- kinderspezifische Angebote der Wettinger Vereine oder von Vereinen in der Region wie Kinder- und Jugendmannschaften von Sportvereinen, Kinder- und Jugendvereine wie Jungwacht, Blauring oder Pfadfinder, Musikvereine mit besonderen Angeboten für Kinder;
- Musikunterrichtsstunden der Musikschule oder von Privaten.
- Von Eltern in Eigeninitiative gemeinsam organisierte regelmässige Kinderbetreuungs- und
- Beschäftigungsangebote, für welche Infrastruktur und / oder Material erforderlich sind, die etwas kosten, z.B. Raummiete für Krabbel-Gruppen, Raummiete und Materialaufwand für Bastel-Gruppen etc.
- Elternbildungsangebote zur Stärkung der elterlichen Kompetenzen und zur Entlastung.

Der Gemeinderat legt eine Liste der qualitätsgeprüften und damit im Gutschein-System anerkannten Angebote vor. Diese Liste wird periodisch überprüft. Sie kann mit neuen Angeboten ergänzt werden, genauso wie Angebote unter Einhalt einer Frist gestrichen werden können.

Anspruchsberechtigt sind Kinder von Geburt bis zum Übertritt in die Oberstufe (in der Regel mit 13 Jahren). Die Menge der Gutscheine, für welche Kinder und ihre Eltern anspruchsberechtigt sind, richtet sich wie beim heutigen Elternbeitragsreglement nach Einkommen und Vermögen und hat ebenfalls eine Obergrenze, wo die Berechtigung auf Gutscheine gänzlich entfällt.

Der Gemeinderat revidiert das Elternbeitragsreglement der Gemeinde Wettingen infolge der Umstellung auf das Gutschein-System und überprüft, wie es mit dem Elternbeitragsreglement Krippenpool kompatibel ist.

Zugehörige Objekte

Name
Motion_betreffend_Gutschein-System.pdf Download 0 Motion_betreffend_Gutschein-System.pdf
Datum Sitzung
  • print