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Postulat Scherer Leo vom 7. September 2000 für die Senkung der Grundgebühr für die Abfallbeseitigung

Nummer
2000-3029
Geschäftsart
Postulat
Datum
7. September 2000
Verfasser/Beteiligte
Scherer Kleiner Leo (Verfasser/-in)
Beschreibung
Der Gemeinderat wird eingeladen, zeitgerecht auf das Inkrafttreten der vorgezogenen Entsorgungsgebühren für Glasflaschen (Verpackungsglas) die Grundgebühr gemäss § 17 des Abfallreglementes proportional zu senken.

Begründung

Gemäss Zeitungsmeldungen (AZ vom 8.7.2000) hat der Bundesrat die Abfallverord-nung dahingehend geändert, dass nun eine vorgezogene Entsorungsgebühr auf Ver-packungsglas (5 - 7 Rp. pro Sieben-Deziliter-Flasche) erhoben werden soll, nachdem die solche Verpackungen verwendende Branche es nicht fertigbrachte, eine freiwillige Finanzierung der Altglasentsorgung auf die Beine zu stellen.
Mit Beschluss vom 4. Dezember 1997 hat der Einwohnerrat Wettingen mit einer Neu-fassung des § 17 des Abfallreglementes einerseits neu eine Grundgebühr von Fr. 40.— bis Fr. 70.— eingeführt und anderseits dem Gemeinderat die Kompetenz delegiert, diese Grundgebühr jeweils so festzulegen, dass im Abfallwesen ein 100%-iger Kostendeckungsgrad erreicht wird. Die Grundgebühr wurde damals auf Fr. 55.— festgesetzt.

Die Einführung der Grundgebühr wurde wesentlich damit begründet, dass neben der Altpapier- und Weissblechsammlung insbesondere auch die Altglassammlung der Gemeinde erhebliche ungedeckte Entsorgungskosten verursache.

Mit der Einführung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Glasverpackungen, deren Ertrag den Entsorgungsträgern zufliessen wird, wird nun die Entsorgung dieser Abfallfraktion vollumfänglich verursachergerecht finanziert. Der bisherige Kostenfaktor im Abfallwesen der Gemeinde entfällt. Damit wird es aber auch nicht mehr gerechtfertigt sein, dafür eine Grundgebühr zu beziehen.
Ich bitte deshalb den Gemeinderat, rechtzeitig auf das Inkrafttreten und Wirksamwerden der Neuregelung der Finanzierung der Altglassammlung hin auszuweisen, welche Erträge die Gemeinde aus der vorgezogenen Entsorgungsgebühr zu erwarten hat und eine Senkung der Grundgebühr im gleichen Umfange zu beschliessen, falls damit der Kostendeckungsgrad im Abfallwesen nicht unter 100% fällt.
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