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Gestaltungsplan Schöpflihuse

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
19. Juni 2002
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Planpartner AG, Zürich

Dokumente

Name
GP_Schoepflihuse_1000.pdf (PDF, 380.48 kB) Download 0 GP_Schoepflihuse_1000.pdf
SNV_GP-Schpflihuse.pdf (PDF, 642.53 kB) Download 1 SNV_GP-Schpflihuse.pdf
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