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Coronavirus - Erreichbarkeit Gemeindeverwaltung

15. Januar 2021
Aufgrund der weiter angespannten Covid-19-Situation hat der Bundesrat bzw. der Kanton Aargau verschiedene Massnahmen verfügt, welche die Gemeinde Wettingen entsprechend umsetzt.

Maskenpflicht

Die vom Bundesrat verfügte, landesweite Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen bleibt bestehen, bzw. wird weiter ausgedehnt (zB. Aussenbereiche von Einrichtungen und Betrieben). Weiterhin gilt in sämtlichen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Gemeinde Wettingen (Rathaus, Schulanlagen etc., sowie für deren Aussenbereiche) das Tragen einer Gesichtsmaske als Pflicht. Kundinnen und Kunden haben beim Betreten des Rathauses eine Maske zu tragen. Die Masken sind selber mitzubringen.

 

Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung

Zum Schutz der Bevölkerung und des Personals wird der Schalterbetrieb der Gemeindeverwaltung bis am 28. Februar 2021 geschlossen. Ab Montag, 1. März 2021 sind sämtliche Verwaltungsabteilungen während den ordentlichen Zeiten wieder normal erreichbar. 

Viele Dienstleistungen können sehr gut telefonisch bzw. via E-Mail erledigt werden oder sind online verfügbar. Der Online-Schalter bietet diverse Dienstleistungen (Bestellung Hauptwohnsitzbescheinigung, Baugesuchformulare usw.) an. Zudem sind auch alle Informationen für die Bestellung eines Betreibungsregisterauszuges aufgeschaltet. Weiter können beispielsweise auch An-/Um- und Abmeldungen via eUmzug erfolgen oder die Steuererklärungen in den Gemeindebriefkasten geworfen werden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Die Büros sind telefonisch wie folgt erreichbar:
 

Montag
Dienstag - Freitag

08.30 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 18.30 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr

Die Kontaktdaten der einzelnen Abteilungen finden Sie hier

Weitere Hinweise

Veranstaltungen und Menschenansammlungen - maximal 5 Personen (ganze Schweiz)
Ab Montag, 18. Januar 2021, dürfen an privaten Veranstaltungen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden mitgezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt. Es gilt weiterhin die Empfehlung, private Treffen auf maximal zwei Haushalte zu beschränken.


Kampagne "So schützen wir uns"
Wie können Sie sich gegen das neue Coronavirus schützen? Die Kampagne «So schützen wir uns» informiert, wie das am besten geht. Achten Sie auf die Hygieneregeln und das richtige Verhalten bei Symptomen wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber.

Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00, täglich 24 Stunden
Fragen zur Kampagne: kampagnen(at)bag.admin.ch


Links und Kontakt
Umfassende Informationen sowie laufend aktualisierte Merkblätter finden Sie auf den untenstehenden Webseiten:

Bundwww.bag.admin.ch/coronavirus
Der Bevölkerung steht folgende Telefonhotline zur Verfügung: Bundesamt für Gesundheit +41 58 463 00 00, täglich 24 Std.
 

Kantonwww.ag.ch/coronavirus
Für Fragen rund um das Thema Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, steht der Bevölkerung eine Mailadresse zur Verfügung: coronavirus(at)ag.ch
 

Aargauischer Ärzteverband:
Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Tel. 0900 401 501

 

 

 

 

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