Bauverwaltung und Planung
- Ortsplanung
- Nutzungsplanung
- Baugesuche
- Schulbauten
- Liegenschaftenunterhalt
- Strassenbau
- Kanalisation
- Verkehr
- Umwelt
Für die Entsorgung und den Strassen- und Kanalunterhalt ist die Abteilung Werkhof und Entsorgung zuständig.
Kontakt
Bauverwaltung und PlanungAlberich Zwyssig-Strasse 76
5430 Wettingen
Tel. 056 437 73 00
bauverwaltung@wettingen.ch
Öffnungszeiten
Di,Mi,Do,Fr : 08:30 - 12:00, 13:30 - 16:00
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | |
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Abwasserkataster-Auszug | Online-Formular |
Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Download |
Bauabnahmemeldung | Online-Formular |
Baugesetz Kanton (BauG) | Extern |
Baugesuchsformular kantonal | Extern |
Baugesuchsformular kommunal | Download |
Bauverordnung (BAUV) | Extern |
Bauzonenplan | BestellenDownload |
Begleitinformationen zum Baugesuch | Download |
Brandschutzgesuch AGV | BestellenExtern |
Energienachweisformulare | Extern |
Entsorgungskalender 2021 | BestellenDownload |
Mitwirkungsbericht zur Totalrevision der kommunalen Erschliessungspläne | Download |
Planungsbericht zur Totalrevision der kommunalen Erschliessungspläne | Download |
Sport- und Hallenanlagen - Meldeformular für Vereine | Download |
Name | Download |
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Frage |
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Nein. Jeder Bauherr (Hauseigentümer) ist grundsätzlich selbst verantwortlich für die Einhaltung der Regeln der Technik (Baukunde) und somit für die Durchsetzung der SIA-Normen für erdbebensicheres Bauen. Das Baurecht ist Sache der Kantone. In den meisten Kantonen gibt es für Baugesuche (Neubauten und Umbauten) von privaten Bauherren und für entsprechende Baubewilligungen keine expliziten Auflagen und auch keine baurechtlichen Kontrollen bezüglich der Erdbebensicherheit (Ausnahmen sind zum Beispiel die Kantone Wallis und Basel-Stadt). Für weiterführende Details verweisen wir gerne auf diese Seite. |
Diese Vorschriften sind im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) geregelt. Informationen darüber können Sie dem Merkblatt der Bau- und Planungsabteilung entnehmen. |
Diese Vorschriften sind im kantonalen Baugesetz (BauG) und in der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV) geregelt. Informationen darüber können Sie dem Merkblatt der Bau- und Planungsabteilung entnehmen. |