Revision der Allgemeinden Nutzungsplanung liegt noch bis 29. August 2025 auf
Die Allgemeinde Nutzungsplanung (ANUP) besteht aus der Bau- und Nutzungsordnung sowie aus dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan. Sie ist bereits über 20 Jahre alt und braucht eine Aktualisierung. In den vergangenen vier Jahren haben der Gemeinderat, die Planungskommission und die Verwaltung in einem intensiven Planungsprozess die Bestandteile überarbeitet und modernisiert.
Nach erfolgter Mitwirkung durch die Bevölkerung sowie nach der kantonalen Vorprüfung liegen die Akten während 30 Tagen (31. Juli bis 29. August 2025) öffentlich auf. Die Unterlagen können entweder auf https://www.amtliche-nachrichten.ch/wettingen oder auf der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden. Schriftliche Einwendungen von Betroffenen mit einem schutzwürdigen Interesse können innerhalb dieser Frist dem Gemeinderat eingereicht werden.
Weiter bietet die Gemeinde Sprechstunden an. Diese dienen dazu, fachliche Fragen und Verständnisfragen zur Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung zu klären. Sie finden am 19. und 21. August 2025 jeweils zwischen 16.00 und 19.00 Uhr statt und werden durch die Projektleitenden der Gemeinde Wettingen sowie des beratenden Fachbüros betreut. Pro Zeitfenster (Slot) stehen 20 Minuten zur Verfügung. Eine vorgängige Anmeldung auf www.zukunft-wettingen.ch ist zwingend erforderlich.
Allfällige Einwendungen werden vom Gemeinderat behandelt und entschieden. Der Gemeinderat wird das Geschäft anschliessend dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Der Einwohnerrat wird an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2025, also rechtzeitig vor Abschluss der Legislaturperiode, über die ANUP-Revision befinden können.

