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Schulpflege soll auf fünf Mitglieder reduziert werden

27. Februar 2017
Auf die neue Amtsperiode 2018/2021 soll die Zahl der Mitglieder der Schulpflege von sieben auf fünf reduziert werden.

Der Einwohnerrat hat das Postulat der Fraktion FDP vom 17. März 2016 betreffend Überprüfung der Schulpflege am 1. September 2016 überwiesen. Dieses verlangt eine Reduktion der Schulpflege, die Abschaffung des Vizepräsidiums, eine Amtszeitbeschränkung auf drei Amtsperioden und eine Besoldungsregelung analog dem Gemeinderat.

Seit der Einführung der Geschäftsleitung Schule haben die Anzahl Schulpflegesitzungen und somit auch die Geschäftslast für die Schulpflege deutlich abgenommen. Die Schulpflege hat mehr Zeit für die strategische Weiterentwicklung der Schule. Eine Reduktion scheint sinnvoll.

Die Gemeindeordnung legt in Art. 41 fest, dass die Schulpflege aus sieben Mitgliedern besteht und sich unter dem Vorsitz des Gemeindeammanns selber konstituiert. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden durch die kantonale Gesetzgebung geregelt.

Abschaffung Vizepräsidium
Gemäss § 69 Abs. 3 Schulgesetz konstituiert sich die Schulpflege selbst. Das Vizepräsidium ist nicht zwingend, allerdings muss die Stellvertretung des Präsidiums nach innen und aussen festgelegt sein.

Amtszeitbeschränkung
Das kantonale Recht sieht keine Amtszeitbeschränkung für kommunale Behörden vor (siehe § 70 KV sowie Gemeindegesetz). Es handelt sich diesbezüglich um ein „qualifiziertes Schweigen“, welches durch einen kommunalen Beschluss bzw. die Gemeindeordnung nicht ausgehebelt werden kann. Die Einführung einer Amtszeitbeschränkung wäre somit rechtswidrig.
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