Todesfall
Todesfall und Bestattungen
Vorgehen bei einem Todesfall einer Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Wettingen
Friedhof
Der Friedhof Brunnenwiese, Müllernstrasse 8, befindet sich am Fusse der Lägern, am Ende der Buslinie Nr. 3.
Eine Übersicht zur Friedhofanlage finden Sie hier.
Grabräumungen 2021
Infolge Ablauf der Grabesruhe werden folgende Gräber aufgehoben:
Friedhof Brunnenwiese
Erdbestattungsgräber 1995: Feld B, 43 Gräber
Urnengräber 1995: Feld R1, 51 Gräber
Urnengrab 1996: Feld H, 1 Grab
Alter Friedhof St. Sebastian
Familiengräber 1961, 3 Gräber
Die Angehörigen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, Grabmäler und allfällige Bepflanzungen bis am 31. Dezember 2021 in vorgängiger Absprache mit den Friedhofsmitarbeitern zu entfernen. Die nach diesem Datum noch vorhandenen Grabmäler werden auf Kosten der Gemeinde entsorgt.
Nach Ablauf der Ruhezeit werden keine weiteren Grabanpflanzungen aus eventuell bestehenden Grabfonds gemacht.
Aufbahrung
Wünschen die Angehörigen eine Aufbahrung der verstorbenen Person, so ist dies dem Bestattungsamt oder dem Bestattungsunternehmen mitzuteilen.
Der Schlüssel kann bei den Friedhofsmitarbeitern während der ordentlichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag bezogen werden.
Todesfall / Bestattungen
Todesfall
Vorgehen bei einem Todesfall einer Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Wettingen
Grundsätzlich sind Todesfälle umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Bestattungsamt zu melden.
Ist eine Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Wettingen in einem Heim oder einer Altersresidenz verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das Bestattungsamt direkt durch die Verwaltung des Heims oder der Residenz.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Anschliessend ist der Todesfall dem Bestattungsamt zu melden. Ereignet sich der Todesfall an einem Wochenende, empfehlen wir, ein Bestattungsinstitut zu informieren.
Die Angehörigen von in Wettingen wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, sich in jedem Fall sobald als möglich mit dem Bestattungsamt, Tel. 056 437 72 40 in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (falls zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (nicht zwingend erforderlich).
Bestattungen
Das Bestattungsamt nimmt die Meldung von Todesfällen entgegen, organisiert die Bestattung und erteilt Auskünfte, was bei einem Todesfall zu tun ist.
In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung) bestimmt und der Termin für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Das Bestattungsamt wie auch die Friedhofmitarbeiter erteilen Auskünfte bezüglich Gräber auf beiden Friedhöfen.
Erdbestattung oder Kremation
Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind Bestattungswünsche schriftlich oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in dieser Frage.
Die Bestattung oder die Kremation kann von Gesetzes wegen erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Die Überführung ins Krematorium/auf den Friedhof ist durch ein Bestattungsinstitut durchzu-führen.
Bei Kremationen ist auf Wunsch eine Aufbahrung im Friedhof Brunnenwiese Wettingen oder im Krematorium Liebenfels Baden möglich. Bei einer Erdbestattung erfolgt die Aufbahrung auf Wunsch im Friedhof Brunnenwiese.
Grabarten
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen auf dem Friedhof zur Auswahl:
Erdbestattung
• Erdreihengrab mit Kiesumrandung
• Erdreihengrab mit Grünumrandung
Urnenbeisetzung
• Urnenreihengrab
• Plattengrab
• Gemeinschaftsgrab Engel
• Gemeinschaftsgrab Kompass
• Baumgrab (Aschenbeisetzung)
Urnen können auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden, vorausgesetzt, die Graberuhe beträgt noch mindestens 10 Jahre.
Abdankung
Die Abdankungsfeiern finden in der Friedhofkirche Brunnenwiese statt. Es ist auch möglich auf eine offizielle Feier zu verzichten und direkt am Grab eine Besinnung zu halten. Das Datum legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Abdankungsfeiern beginnen jeweils für Erdbestattungen um 09.30 Uhr und für Urnenbestattungen um 09.30 oder 11.00 Uhr. Die Angehörigen von evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen Verstorbenen besprechen mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Die persönliche Todesanzeige in der Zeitung ist Sache der Angehörigen.
Amtliche Bestattungsanzeige
Das Bestattungsamt publiziert auf Wunsch die amtliche Todesanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen wie Bestattungsinstitut, Krematorium, Friedhof und verschiedene gemeindeinternen Stellen. Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.
Nachlassinventar
Nach dem Todesfall ist ein Nachlassinventar zu erstellen. Das Inventuramt wird sich zu gegebener Zeit bei den Angehörigen melden.
Todesurkunde
Im Verkehr mit Behörden, Banken, Pensionskasse, Versicherungen usw. wird meist eine Todesurkunde verlangt. Diese ist beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen.
Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie im voraus alles Nötige für die Beisetzung regeln. Diese Verfügung wird beim Bestattungsamt deponiert. Formulare können hier in den Online-Diensten heruntergeladen oder beim Bestattungsamt bezogen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 056 437 72 40 | bestattungsamt@wettingen.ch |