Kopfzeile

Inhalt

Inkassohilfe Alimentenfachstelle

Inkassohilfe von Unterstützungsbeiträgen

Die Gemeinde Wettingen unterstützt die Gläubiger (Ehegatten, Kinder) von Unterhaltsbeiträgen, diese beim Schuldner geltend zu machen. Bei Kinderunterhalts-beiträgen erfolgt die Inkassohilfe unentgeltlich, bei Ehegattenunterhaltsbeiträgen je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, maximal jedoch für eine Jahresgebühr von Fr. 800.00. Die Kosten des betreibungsrechtlichen Verfahrens sind von der unterhaltsberechtigten Person zu tragen.

Informationen

Datum
16. August 2017
Herausgeber/-in
Alimentenfachstelle
Autor/-in
Susanne Hutter

Dokumente

Name
F300_01_Gesuch_um_Inkassohilfe-2.pdf (PDF, 85.25 kB) Download 0 F300_01_Gesuch_um_Inkassohilfe-2.pdf
  • print