Inkassohilfe Alimentenfachstelle
Inkassohilfe von Unterstützungsbeiträgen
Die Gemeinde Wettingen unterstützt die Gläubiger (Ehegatten, Kinder) von Unterhaltsbeiträgen, diese beim Schuldner geltend zu machen. Bei Kinderunterhalts-beiträgen erfolgt die Inkassohilfe unentgeltlich, bei Ehegattenunterhaltsbeiträgen je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, maximal jedoch für eine Jahresgebühr von Fr. 800.00. Die Kosten des betreibungsrechtlichen Verfahrens sind von der unterhaltsberechtigten Person zu tragen.
Informationen
- Datum
- 16. August 2017
- Herausgeber/-in
- Alimentenfachstelle
- Autor/-in
- Susanne Hutter
Dokumente
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F300_01_Gesuch_um_Inkassohilfe-2.pdf (PDF, 85.25 kB) | Download | 0 | F300_01_Gesuch_um_Inkassohilfe-2.pdf |