Aussenwerbung fällt auf und ist für die Unternehmen und Gewerbetreibenden wichtig. Tafeln, Stelen und Plakate prägen den öffentlichen Raum. Werbung soll sich entfalten können, muss jedoch auch für das Ortsbild verträglich sein.
Nach § 59 der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) kann der Gemeinderat Richtlinien zu deren Vollzug erlassen. Zur Erhaltung und Förderung qualitativ ansprechender Ortsbilder, Strassenräume und Plätze hat der Gemeinderat deshalb Grundsätze für die Ausgestaltung der Aussenwerbung und deren Integration in die Umgebung formuliert.
Die vorliegenden Grundsätzte erläutern die wesentlichen Anforderungen, die bei der Konzeption der Aussenwerbung zu berücksichtigen sind. Sie dienen dem Gemeinderat als Grundlage für die Beurteilung von Gesuchen für die Aussenwerbungsanlagen.