Absolutes Feuerverbot im ganzen Kanton Aargau
Es gilt nach wie vor die behördliche Anordnung des Kantons Aargau: im gesamten Kantonsgebiet herrscht seit Ende Juli die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe, mit einem absoluten Feuerverbot im Wald sowie in einem Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Bereits durch einzelne Funken können sich die stark ausgetrockneten Böden und Vegetation entzünden.
Das Verbot gilt auch für bestehende und fest eingerichtete Feuerstellen sowie bei Waldhütten, Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Gas- und Elektrogrills dürfen bei vorsichtigem und verantwortungsbewusstem Einsatz weiterhin verwendet werden.
Wettingen appelliert an Eigenverantwortung
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, das geltende Verbot konsequent einzuhalten und aufgrund der aussergewöhnlichen Trockenheit generell auf Handlungen zu verzichten, die einen Brand auslösen könnten.
Besondere Vorsicht ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Streichhölzern geboten. Diese dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden. Bereits kleine Glutreste oder Funken können unter den aktuellen Bedingungen einen Brand verursachen.
Mit verantwortungsbewusstem Verhalten kann jede und jeder dazu beitragen, Menschen, Tiere, Natur, Gebäude und Infrastruktur vor Bränden zu schützen.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geht’s zu den Informationen des Kantons Aargau und dem Merkblatt "Verhalten bei Trockenheit - Gefahrenstufe 5".

