Kopfzeile

Inhalt

Fundsachen

Fundgegenstände können beim Fundbüro der Gemeinden abgegeben oder abgeholt werden.

Fundbüro

Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Das Fundbüro hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie bezüglich dem weiteren Vorgehen. (Fundbüro Wettingen: T…

Haben Sie etwas verloren oder gefunden?
Das Fundbüro hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie bezüglich dem weiteren Vorgehen. (Fundbüro Wettingen: Tel. 056 437 77 40, fundbuero@wettingen.ch)
Falls Sie Ihren Gegenstand an einem anderen Ort verloren haben, bitten wir Sie, direkt das richtige Fundbüro oder die zuständige Institution (Einkaufszentrum, Restaurant, Museum, etc.) zu kontaktieren.

Auffund von Gegenständen
Werden Gegenstände gefunden, welche den Wert von Fr. 10.00 übersteigen, so sind diese beim Fundbüro abzugeben (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches).
Wird die Sache dem Eigentümer zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn. Bitte beachten Sie, dass die Fundsache erst nach Ablauf von fünf Jahren, seit Abgabedatum, definitiv in Ihren Besitz übergeht.

Velo / Mofa
Für Auffunde von Fahr- und Motorfahrrädern ist die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal Wettingen zuständig.

Tiere
Für das Melden von zugelaufenen oder weggelaufenen Tiere kann man sich an die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal Wettingen wenden.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

Zugehörige Objekte

  • print