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Interessenbindungen

Gemäss § 5 des Geschäftsreglements des Einwohnerrats orientiert jedes Mitglied beim Eintritt in den Rat das Ratsbüro über die berufliche Tätigkeit und den Arbeitgeber sowie über die Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts. Das Register ist öffentlich und wird zu Beginn jedes Amtsjahres aktualisiert. 

 

 

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