Verfallsanzeige Steuern 2026
Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2026 sind per 31.10.2026 zur Zahlung fällig. Aus diesem Grund wird per 18. September 2026 an alle Steuerpflichtigen mit einem offenen Saldo eine Verfallsanzeige verschickt. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung.
Wird die provisorische Rechnung nicht termingerecht bezahlt, wird der Verzugszins nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuern 2026 in Rechnung gestellt. Der Verzugszins von 4.5% wird ab 01.11.2026 berechnet.
Sie können die provisorische Rechnung auch anpassen lassen, wenn sich das steuerbare Einkommen seit der letzten definitiven Veranlagung verändert hat. Für Fragen betreffend Anpassung steht Ihnen das Steueramt (steueramt@wettingen.ch) gerne zur Verfügung.
Werden die provisorischen Steuern 2026 nicht bis zum 31. Oktober 2026 beglichen, wird im November eine Mahnung versandt. Diese ist gebührenpflichtig, es werden Fr. 35.00 belastet. Sollte eine Begleichung der provisorischen Steuern bis zum Fälligkeitsdatum nicht möglich sein, bitten wir Sie, sich bei der Finanzverwaltung (finanzverwaltung@wettingen.ch) zu melden.
Onlinezugriff auf Ihr Steuerkonto
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