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Registerauskünfte

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.

Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.

Örtliche Zuständigkeit
Sind Sie Bürgerin oder Bürger von Ehrendingen, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen oder Würenlos (Zivilstandskreis Wettingen) stellen wir für Sie gerne folgende Dokumente aus:

  • Familienausweis (frühere Bezeichnung: Familienbüchlein)
  • Heimatschein
  • Personenstandsausweis


Andernfalls müssen Sie sich mit dem zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (Bürgerort) in Verbindung setzen.

Benötigen Sie eine

  • Geburtsurkunde (Geburtsschein)
  • Eheschein
  • Todesurkunde (Todesschein)
  • Anerkennungsurkunde (Anerkennungsschein)


müssen Sie sich mit dem Zivilstandsamt in Verbindung setzen, welches das Zivilstandsereignis zum damaligen Zeitpunkt beurkundet hat ("Ort des Geschehens"; nicht damaliger Wohnort).

Bestellung von Registerauszügen
Sie können die unten genannten Auszüge schriftlich, telefonisch oder Online bestellen.

Bei schriftlichen Bestellungen benötigen wir folgende Angaben:

  • Name (+ evtl. Geburtsname) und Vornamen der betroffenen Person/en
  • Datum und Ort des Ereignisses (Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, Tod)
  • Name (+ Geburtsname) und Vornamen der Eltern
  • Zustelladresse und Telefonnummer tagsüber.


Möchten Sie den Auszug abholen, machen Sie einen entsprechenden Vermerk. Beauftragen Sie eine Drittperson, so muss dem Zivilstandsamt eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Andernfalls erhalten Sie den Auszug per Post.

Für weitere Auskünfte steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Registerauszüge Zivilstandsamt

Bezugsberechtigung Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahme…

Bezugsberechtigung
Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.

Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.

Örtliche Zuständigkeit
Sind Sie Bürgerin oder Bürger von Ehrendingen, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen oder Würenlos (Zivilstandskreis Wettingen) stellen wir für Sie gerne folgende Dokumente aus:

  • Familienausweis (frühere Bezeichnung: Familienbüchlein)
  • Heimatschein
  • Personenstandsausweis


Andernfalls müssen Sie sich mit dem zuständigen Zivilstandsamt (siehe untenstehenden Link) Ihres Heimatortes (Bürgerort) in Verbindung setzen.

Benötigen Sie eine

  • Geburtsurkunde (Geburtsschein)
  • Eheschein
  • Todesurkunde (Todesschein)
  • Anerkennungsurkunde (Anerkennungsschein)


müssen Sie sich mit dem Zivilstandsamt (siehe untenstehenden Link) in Verbindung setzen, welches das Zivilstandsereignis zum damaligen Zeitpunkt beurkundet hat ("Ort des Geschehens"; nicht damaliger Wohnort).

Bestellung von Registerauszügen
Sie können die unten genannten Auszüge schriftlich, telefonisch, per Fax oder Online bestellen.

Bei schriftlichen Bestellungen benötigen wir folgende Angaben:

  • Name (+ evtl. Geburtsname) und Vornamen der betroffenen Person/en
  • Datum und Ort des Ereignisses (Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, Tod)
  • Name (+ Geburtsname) und Vornamen der Eltern
  • Zustelladresse und Telefonnummer tagsüber.


Möchten Sie den Auszug abholen, machen Sie einen entsprechenden Vermerk. Beauftragen Sie eine Drittperson, so muss dem Zivilstandsamt eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Andernfalls erhalten Sie den Auszug per Post.

Für weitere Auskünfte steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz
Zivilstandskreise

Zugehörige Objekte

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