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Umzugsmeldungen

Hier erfahren Sie, wie Sie Anmeldung oder Abmeldung vornehmen können oder Sie den Umzug innerhalb der Gemeinde mitteilen können.

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte denken Sie daran sich bei den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen abzumelden. Für die A…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte denken Sie daran sich bei den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen abzumelden. Für die Abmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen oder den Wegzug online via eUmzug melden.

eUmzug
Nutzen Sie die Möglichkeit von eUmzug um die Adressänderung elektronisch zu melden. Die Meldung und alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: eUmzug 
Der Dienst ist jedoch noch nicht für alle Schweizer Gemeinden verfügbar. Achten Sie deshalb darauf, ob die frühere Wohngemeinde bereits teilnimmt. Ist dies noch nicht der Fall, kann die Online-Abmeldung nicht verwendet werden.

Für die persönliche Abmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Schweizerinnen und Schweizer

  • Identitätskarte oder Reisepass


Ausländerinnen und Ausländer

 

  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder Identitätskarte

 

Adressänderung / Umzug innerhalb von Wettingen

Sie sind innerhalb von Wettingen umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung ist auch notwendig, wenn …

Sie sind innerhalb von Wettingen umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung ist auch notwendig, wenn innerhalb des gleichen Gebäudes umgezogen wird.

Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online mittels eUmzug.

eUmzug
Nutzen Sie die Möglichkeit von eUmzug, um die Adressänderung elektronisch zu melden. Die Meldung und alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: eUmzug 

Wir benötigen für den Umzug einen *Mietvertrag (Kopie) oder, bei Untermietverhältnissen, die Bestätigung des Hauptmieters und der Liegenschaftenverwaltung.

Bei der persönlichen Vorsprache sind zusätzlich folgende Ausweise aller umziehenden Personen notwendig.

  • Schweizer Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Denken Sie daran auch dem EWW (Elektrizitäts- und Wasserwerk Wettingen) Ihren Wohnungswechsel mindestens fünf Arbeitstage im voraus mitzuteilen, damit das Ablesen der Strom- und Wasserzähler korrekt erfolgen kann. Die Meldung kann entweder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (info@ewwag.ch) erfolgen und muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Vorname
  • Bisherige Adresse
  • Neue Adresse
  • Datum des Umzugs
  • Tel.-Nr. für Rückfragen

*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie in Wettingen herzlich willkommen! Bitte nehmen Sie die Anmeldung innert 14 Tagen ab Einzugsdatum vor. Beachten Sie, dass zuvor …

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie in Wettingen herzlich willkommen! Bitte nehmen Sie die Anmeldung innert 14 Tagen ab Einzugsdatum vor. Beachten Sie, dass zuvor bei der früheren Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss.

eUmzug
Nutzen Sie die Möglichkeit von eUmzug um die Adressänderung elektronisch zu melden. Die Meldung und alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: eUmzug 
Der Dienst ist jedoch noch nicht für alle Schweizer Gemeinden verfügbar. Achten Sie deshalb darauf, ob die frühere Wohngemeinde bereits teilnimmt. Ist dies noch nicht der Fall, kann die Online-Anmeldung nicht verwendet werden.

Anmeldung am Schalter
Für die Anmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen notwendig:

Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien für alle Personen
  • *Mietvertrag (Kopie) / Bei Untermietverhältnissen: Bestätigung Hauptmieter und Liegenschaftenverwaltung
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder von getrennt lebenden Eltern


Ausländische Staatsangehörigkeit

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein (bei verheirateten Personen: Familienschein)
  • Eheschein (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien für alle Personen
  • *Mietvertrag (Kopie)/ Bei Untermietverhältnissen: Bestätigung Hauptmieter und Liegenschaftenverwaltung
  • falls Sie vom Ausland zuziehen: Arbeitsbewilligung oder Arbeitsvertrag (sofern bereits vorhanden)
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder von getrennt lebenden Eltern

*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

 

Zugehörige Objekte

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