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Stimmrecht / Wahlrecht

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen.

Abstimmungen und Wahlen

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag (bis am 12…

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag (bis am 12. Tag bei reinen Gemeindeabstimmungen) vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bei den Einwohnerdiensten.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites des Kantons oder des Bundes.

Die Resultate zu Wahlen und Abstimmungen finden Sie unter Wahlresultate oder Abstimmungen.

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