Stundungen/Ratenzahlungen
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere wenn die steuerpflichtigen Personen vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, können Stundungen oder Ratenzahlungen bewilligt werden.
Zugehörige Objekte
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuerbezug und Inkasso | 056 437 71 10 | finanzverwaltung@wettingen.ch |

