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Feuerungskontrolle

Feuerungsanlagen, wie Oelheizungen, Oelöfen, Cheminée und Gasheizungen müssen zur Einhaltung der gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) festgesetzten Emmissionsgrenzwerte, kontrolliert werden. Der Gemeinde obliegt gemäss Kantonalem Umweltschutzdekret die Gesamtverantwortung für die korrekte Abwicklung der Feuerungskontrolle.

Als Kaminfeger für die Gemeinde Wettingen ist zuständig:

Kaminfegermeister und Feuerschauer
LIKI Therm GmbH / Kilian Jegen
Mellingerstrasse 146
5400 Baden
Telefon: 056 209 05 50
Fax: 056 209 05 51
Mobile: 079 354 94 85
E-Mail: info@kaminjegen.ch

Er meldet die obligatorischen Kaminreinigungen, Feuerungskontrollen usw. jeweils rechtzeitig an. Die amtliche Feuerungskontrolle (Rauchgaskontrolle) findet im Turnus von zwei Jahren statt. Hauseigentümer können jedoch entscheiden, ob die Kontrolle im Rahmen der Servicearbeiten durch eine berechtigte Person für Feuerungskontrolle oder durch den in der Gemeinde konzessionierten Kaminfeger durchgeführt werden soll. Gemäss Gemeinderatsbeschluss werden die privaten Kontrollen durch Servicefirmen der Heizungsbranche (mit entsprechender Ausbildung) anerkannt. Jedoch ist der Feuerungskontrolleur rechtzeitig über die Wahl des Servicegewerbes zu informieren.

Auf der Internetseite der Abteilung für Umwelt Feuerungskontrolle erhalten sie weitere Informationen zu diesem Thema. Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Gebührentarife für Feuerungs- und Brandschutzkontrollen finden Sie im Gebührenreglement Bauwesen

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