Baugesuche
Für Baugesuche gilt eine öffentliche Auflagefrist von 30 Tagen. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist zu erheben (§ 60 BauG).
Nachfolgend sind die zurzeit laufenden Baugesuchsauflagen aufgeführt.
News
| Datum | Name |
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Baubewilligungen | 056 437 73 00 | bauverwaltung@wettingen.ch |

