Adressänderung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Wettingen von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigen Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.
Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, oder wenn einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zusteht, ist zusätzlich eine Erklärung über die elterliche Sorge bezüglich der Wohnadresse des minderjährigen Kindes abzugeben.
Zugehörige Objekte
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| Erklärung Adressänderung Kinder gemeinsame elterliche Sorge (PDF, 101.51 kB) | Download | 0 | Erklärung Adressänderung Kinder gemeinsame elterliche Sorge |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 056 437 77 40 | einwohnerdienste@wettingen.ch |

