Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden vom Gemeindebüro, Parterre, ausgestellt.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Pass oder Identitätskarte, Ausländerausweis ist kein Personalausweis).
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
- Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus, sondern vor Ort (Gemeindebüro).
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
- Das Gemeindebüro wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
| Kosten von Beglaubigungen: | |
| Unterschriftsbeglaubigung | Fr. 20.00 |
| Kopiebeglaubigung | pro Seite Fr. 1.00; jede weitere Fr. 1.00 (Doppelseitig = 2 Seiten) |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindebüro | 056 437 71 11 | gemeindebuero@wettingen.ch |

