Auskünfte aus dem Einwohnerregister
Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Wettingen wohnhafte Person ?
Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von Fr. 20.- (zuzüglich Portokosten) verrechnet. Es gilt die generelle Gebühr von CHF 20.- für alle Auskünfte, ungeachtet davon, ob diese negativ oder positiv ausfallen. Folgende Auskünfte können erteilt werden:
- Einfache Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden, oder der Grund der Anfrage plausibel nachvollziehbar sein.
- Erweiterte Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).
Verwaltung/Logisgeber/Eigentümer
Gestützt auf §§ 15 und 16 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) haben auch Verwaltungen, Logisgeber und Eigentümer Auskunftsgesuche schriftlich einzureichen. Das Gesuch ist per Post oder per E-Mail zuzustellen und muss einen schriftlichen Interessennachweis enthalten.
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von CHF 20.– zuzüglich allfälliger Portokosten erhoben.
Gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Register und das Meldewesen (RMG) sind Logisgeber und Eigentümer meldepflichtig. Diese Meldepflicht begründet jedoch keinen Anspruch auf eine kostenlose Auskunftserteilung durch die Einwohnerdienste über die bei ihnen wohnhaften Personen. Eine Auskunft erfolgt ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 056 437 77 40 | einwohnerdienste@wettingen.ch |
| Name |
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| Bescheinigungen |

