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Gestaltungsplan Schartenfels

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
10. August 2005
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Thomas Endres, Baden

Dokumente

Name
GP_Schartenfels.pdf (PDF, 551.46 kB) Download 0 GP_Schartenfels.pdf
GP_Schartenfels_SNV.pdf (PDF, 213.15 kB) Download 1 GP_Schartenfels_SNV.pdf
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