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Kulturkommission / Kulturförderung

Seit dem Jahr 2004 verfügt Wettingen über eine Kulturkommission. Die 11 Mitglieder der paritätisch zusammengesetzten Kommission vertreten die verschiedenen Kultursparten sowie die politischen Parteien. Die Kommission spricht Kulturförderbeiträge, berät den Gemeinderat und vertritt die übergeordneten Kulturinteressen der Gemeinde.

Fördergesuche für kulturelle Anlässe in oder für Wettingen werden durch die Kulturkommission geprüft. Die Bedinungen, Termine und Ansprüche der Gemeinde sind hier aufgeführt.

Mitglieder der Kulturkommission

Die Kulturkommission behandelt Gesuche aufgrund der Richtlinien zur Kulturförderung. Die Kommission tagt dreimal jährlich. Einmalige Gesuche müssen den untenstehenden Richtlinien entsprechen und auf folgende ordentliche Termine eingereicht werden:

  • 31. Januar (für Projekte nach dem 31. März)

  • (31. Mai (für Projekte nach dem 31. Juli))
    Termin 2024 abgesagt, wegen Umstellung der Auszahlungsweise

  • 31. Oktober (für Projekte nach dem 31. Dezember)

Die Gesuche sind digital per E-Mail einzureichen. Sie müssen nebst den üblichen Unterlagen ein Budget und einen Finanzierungsplan, sowie den vollständigen Bankkontakt (Name Kontoninhaber/in, PLZ Ort, IBAN) enthalten und sind inhaltlich konzentriert abzugeben: Gesuche mit mehr als 15 Seiten (inklusive Bilder und Text in Normalgrösse) können zurückgewiesen werden.

Sie sind zuhanden der Kulturkommission direkt an das Kultursekretariat einzureichen:
kultur@wettingen.ch.

Postadresse (falls digitale Eingabe unmöglich ist):
Gemeinde Wettingen
Kultursekretariat
Alberich Zwyssig-Strasse 76
5430 Wettingen

 


Die bereits gesprochenen Förderbeiträge müssen unter Einreichung eines Abschlussberichts bis Ende November 2024 eingefordert werden!

Es wurden in den letzten Jahren folgende Förderbeiträge gesprochen:

Zugehörige Objekte

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