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Wahlvorbereitungen

Gemeindewahlen 2025 / 2. Wahlgang am 30. November 2025

Es wurden im 1. Wahlgang nicht alle Sitze besetzt. Sofern für die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte beim Gemeindebüro zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Der Anmeldung ist eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

Das Formular für die Anmeldung kann im Gemeindebüro verlangt oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

 

 

Dokumente

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Wahlvorschlag 2025 Gemeindeammann 2_WG (PDF, 79.79 kB) Download 0 Wahlvorschlag 2025 Gemeindeammann 2_WG
Wahlvorschlag 2025 Vizeammann 2_WG (PDF, 80.14 kB) Download 1 Wahlvorschlag 2025 Vizeammann 2_WG
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