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Elektroschrott

Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Sie sind gemäss VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) einem Händler, Hersteller, Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben.

Die Rückgabe ist kostenlos und kann bei allen Verkaufsstellen, die die entsprechende Gerätegruppe verkaufen, abgegeben werden. Als offizielle Annahmestelle der Gemeinde Wettingen ist die Stiftung Wendepunkt, Klosterstrasse 40, 5430 Wettingen, Tel. 056 437 90 40Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gemeldet.

Leuchtmittel und Leuchten unterstehen der Verordnung betreffend der Rückgabe und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Mit dem Kauf wird eine vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) auf dem Produkt erhoben. Damit ist die kostenlose Rückgabe von ausgedienten Leuchten und Lampen bei den Verkaufsstellen oder den oben aufgeführten offiziellen Annahmestellen geregelt. 

Wichtig

Nebst der Rückgabe der Haushaltgeräte, Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte und Unterhaltungselektronik ist auch die Rückgabe der Spielwaren mit elektrischen und elektronischen Komponenten und der Elektrowerkzeuge und Bau-, Garten- und Hobbygräte an den Verkaufsstellen oder an bezeichneten Sammelstellen kostenlos.

Gebühren

kostenlos
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