Feuerwerkverbot am 1. August 2026
Die anhaltende Trockenheit hat die Brandgefahr in der Region erheblich erhöht. Trockene Böden und Vegetation können sich bereits durch einzelne Funken entzünden.
Die Gemeinderäte Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos haben aufgrund der aktuellen Gefahrenlage gemeinsam beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August 2026 auf ihrem gesamten Gemeindegebiet zu verbieten.
Ausnahmeregelung für den 1. August entfällt
Gemäss dem seit 1. Januar 2026 geltenden Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Gebiet der Vertragsgemeinden ohne Bewilligung lediglich am 1. August sowie in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Diese Ausnahmeregelung entfällt nun für den 1. August 2026.
Kantonales Feuerverbot bleibt bestehen
Unabhängig vom kommunalen Feuerwerkverbot gilt weiterhin die behördliche Anordnung des Kantons Aargau. Im gesamten Kantonsgebiet besteht ein Feuerverbot im Wald sowie in einem Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Verschärfungen bleiben vorbehalten.
Das Verbot gilt auch für bestehende und fest eingerichtete Feuerstellen sowie bei Waldhütten, Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Gas- und Elektrogrills dürfen bei vorsichtigem und verantwortungsbewusstem Einsatz weiterhin verwendet werden.
Gemeinden appellieren an die Eigenverantwortung
Die sechs Gemeinden bitten die Bevölkerung, die geltenden Verbote konsequent einzuhalten und aufgrund der aussergewöhnlichen Trockenheit generell auf Handlungen zu verzichten, die einen Brand auslösen könnten.
Besondere Vorsicht ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Streichhölzern geboten. Diese dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden. Bereits kleine Glutreste oder Funken können unter den aktuellen Bedingungen einen Brand verursachen.
Mit verantwortungsbewusstem Verhalten kann jede und jeder dazu beitragen, Menschen, Tiere, Natur, Gebäude und Infrastruktur vor Bränden zu schützen.
Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerkverbot werden polizeilich geahndet.
Wettingen, 24. Juli 2026
Gemeinderäte Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos.

